Definition des Kransachkundiger

Kransachkundiger ist eine Person, die von der Arbeit mit Krane und Hebezeugen sehr viel versteht. Kransachkundige werden daher  z.B. für bautechnische Großprojekte als Berater herangezogen. Laut Gesetz ist der Kransachverständige eine befähigte Person für die Prüfung von Hebezeugen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV, d.h. er führt alle Abnahmeprüfungen aus.

Der Kransachkundige verfügt ebenfalls über besondere Sachkenntnis im Umgang mit Krane und ist ein Experte auf seinem Sachgebiet mit überdurchschnittlicher Erfahrung und besonderer Sachkunde aufgrund seiner Fachausbildung oder seines Studiums und/oder mehrjähriger Berufserfahrung. Der Kransachkundige kann ein fachliches Urteil abgeben oder eine technische Funktionsprüfung für Maschinen oder Bauten und Konstruktionen durchführen zur Vorbereitung auf die Prüfung durch einen Sachverständigen. Er kennt die Arbeits-, Maschinen- oder Unfallvorschriften nach den DIN-Normen und VDE-Bestimmungen und weiß, wie diese gehandhabt werden.


Kransachkundiger
Der Gesetzgeber hat in §28 BGV D 6 genau festgelegt, wer als Kransachverständiger aktiv werden darf. Die Voraussetzungen und das Verfahren zur Ermächtigung wird in der Vorschrift von BGG 924 erläutert und ist unter dem Titel „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Krane durch die Berufsgenossenschaft“ zu finden. Der Kransachverständige als befähigte Person für die Prüfung von Hebezeugen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV nimmt Abnahmeprüfungen an Hebezeugen wie Brückenkrane, Portalkrane und anderen großen Krane nach §25 BGV D6 vor. Diese Abnahmeprüfungen für Krane finden auch in einem regelmäßigem Turnus statt. Alle nicht vom Sachverständigen abzunehmenden Prüfungen kann der Kransachkundige durchführen.

Kransachkundiger und seine Rechte und Pflichten
Wenn in einer Firma kein Kransachverständiger angestellt ist, können die Prüfungen alle von einem Kransachkundigen vorbereitet und durchgeführt werden, soweit das Gesetz es zulässt. Nur die Abnahme von Kranprüfungen muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden, so wie der TÜV bei Autos Pflicht ist, während die Reparaturen und Inspektionen auch von der Werkstatt durchgeführt werden. Der Kransachkundige bereitet alle Aufgaben zur Prüfung vor und sorgt dafür, dass die notwendigen Vorschriften und Prüfungen problemlos erfüllt werden. Sämtliche Aufgaben zur Vorbereitung des dem TÜV für Autos vergleichbaren Verfahrens für Hebezeuge kann der Kransachkundige durchführen und für die Endabnahme vorbereiten. Dazu gehört nicht nur die Prüfung der Funktionstüchtigkeit von Krane, sondern auch die Prüfung der damit verbundenen Lastaufnahmemittel wie Traversen, Rundschlingen oder Ketten nach BGR 500 Kap. 2.8 und von Winden sowie Hub- und Zuggeräten auf ihre Funktion und Lebensdauer nach BGV D8, da diese oft mit dem Kran zusammen im Einsatz sind. Auch Gabelstapler gehören zu dieser Rubrik und werden nach BGV D27 geprüft. Des weiteren fallen im Rahmen der Prüfung von Hebezeugen nach §2 Abs.7 BetrSichV auch Werkstoffprüfungen nach EN 473 auf Dichtigkeit, Sichtprüfungen von geschweißten Nähten, Oberflächenrißprüfungen von Bauteilen u. ähnliches mehr an. Ein Kransachkundiger kann auch Gutachten erstellen.

Der Kransachkundige und die Vorbereitung der Kranabnahmeprüfung bzw. Hebezeugprüfung

Der Kransachkundige erstellt einen Katalog an Prüfungsunterlagen für den Auftraggeber und legt schriftlich die Prüfungsergebnisse übersichtlich dar. Zu den geprüften Inhalten gehören Risikoanalysen, Gefährdungsbeurteilungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen auf Richtigkeit im Sinne der aktuell geltenden Maschinenrichtlinie. Der Kransachkundige erstellt auf Wunsch auch Arbeitsanweisungen und Prüfvorschriften, Wartungs- und Inspektionspläne für wiederkehrende Prüfungen von Krane. Die Prüfungen, die für Krane und Hebezeuge vorgeschrieben sind, sind in der BGG 905 unter dem Titel „Grundsätze für die Prüfung von Krane durch den Sachverständigen bzw. Sachkundigen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“, siehe BGV D 6, beschrieben. Ein Kransachkundiger kann all diese Aufgaben durchführen und die Funktionstüchtigkeit des Kranes erkennen oder Leistungsmängel inspizieren und beheben.

Besonders wichtig ist im Rahmen von Kranfunktionsprüfungen auch die Erstellung von Unterlagen. Dabei werden Risiken analysiert und aufgenommen, Gefahren im Einsatz und Gefährdungsmöglichkeiten geprüft sowie Wartungs- und Betriebsanleitungen auf Richtigkeit nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG untersucht. Das Ergebnis der vollständigen Inspektion des Kranes ist dann auch schriftlich im Bericht oder Gutachten niederzulegen. Gleichzeitig bezieht sich die Kranprüfung nicht nur auf das Gerät selbst und seine Funktionstüchtigkeit, sondern auch die umgebende Baustelle, der Fortschritt der einzelnen Bauabschnitte und der korrekte Projektablauf für den Einsatz von großen Krane sind in diese Kontrolle mit einzubeziehen und schriftlich zu bestätigen. Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Krane und Hebezeuge falsch aufgestellt werden oder, dass Witterungseinflüsse und Verschleiß übersehen werden oder aber Krane mit falscher Beladung, inkorrekter Lastverteilung etc. falsch eingesetzt werden und dadurch ein vorzeitiger Materialverschleiß oder eine Gefährdung der bedienenden Personen entsteht. Ein Kransachkundiger kann zwar Mängel erkennen, aber keine Anweisungen zur Beseitigung erteilen.

Der Kransachkundige als Qualitätsprüfer und Ausbilder im Bauunternehmen
Erfahrene Kransachkundiger werden auch gern von Betrieben oder Bauunternehmen engagiert, um die Arbeitnehmer in die Sicherheitsvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung einzuweisen. Davon abgesehen ist die Aufgabe eines Kransachkundigen natürlich die Schulung von Kranführern in den Grundlagen der Kranführung. Da große Hebezeuge und Krane ständig moderner werden und mit Automatisierung verfeinert, erfordert die Aufgabe als Kransachkundiger große Sachkenntnis und stetige Weiterbildung, vor allem, wenn nicht nur nach deutschen Vorschriften, sondern Aufträge im Ausland erledigt werden. Die Berufsgenossenschaft trägt den Anforderungen durch strenge Kontrolle Rechnung und prüft Kransachverständige sehr sorgfältig auf Herz und Nieren, bevor sie den Titel verleiht.